Dienstag, 23. Dezember 2008

2008-02-15 | U-MA media stellt Strafantrag wegen Computersabotage

(eigenmeldung) - Für eine Viertelstunde geriet die virtuelle Welt am gestrigen Donnerstagabend (14.2.) aus den Fugen: Unbekannte hatten sich mit hoher krimineller Energie illegal Zugang zum Internetauftritt www.u-ma.me verschafft. Dort platzierten sie einen Artikel, nach dem sich die Firma "U-MA media" von ihrem Künstler Charly Davidson getrennt habe.

Die völlig frei erfundene "Eilmeldung" war voller orthografischer Fehler und stilistischer Unzulänglichkeiten. Sie verbreitete sich dennoch für kurze Zeit völlig ungeprüft über andere Medien. Gegen die 'Hacker', die den Straftatbestand der Computersabotage durch diese Manipulation erfüllt haben, wird U-MA media nun mit allen juristischen Mitteln vorgehen.
„Das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Was jetzt passiert ist, hat unsere Firma und den Künstler getroffen, das kann aber jeder anderen Mediaagentur und auch jedem Unternehmen passieren", erklärte Firmenchefin und Kommunikationsexpertin Frau Prof. Dr. Ursula Maus. Pikant: Die Lebenswege von Dr. Maus und Davidson hatten sich erst vor kurzem getrennt.

Davidson selbst reagierte gelassen auf den Vorgang: „Ich habe gestern beim Abendessen mein Handy auf lautlos gestellt und daher einige Anrufe gar nicht mitbekommen. Der erste Anrufer, mit dem ich dann gesprochen habe, berichtete mir von der Entwicklung und sagte bereits, dass es eine Falschmeldung ist. Ich habe mir dann auch überhaupt keine weiteren Gedanken gemacht, weil ich das Vertrauen der Agentur jederzeit spüre."


RA Dr. Klaus-Michael Hasselbach stellt heute im Auftrag von "U-MA media" Strafantrag gegen Unbekannt. Das Strafgesetz, dass diese Art von Manipulation unter Strafe stellt (§ 303 b StGB), lautet: „Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er Daten in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu rechnen, wenn es sich um eine Datenverarbeitung handelt, „die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist“.

Was war am Donnerstagabend, am Abend des Valentintages, passiert? Mit hoher krimineller Energie hatten Unbekannte einen Angriff auf den im Westerwald beheimateten firmenfremden Webserver gestartet, auf dem www.u-ma.me gehosted ist. Nachdem sie es über mehrere Stunden versucht hatten, gelang es ihnen schließlich, die Website zu 'hacken' und die Falschmeldung um 19.57 Uhr online zu stellen. Nur wenig später bemerkten Mitarbeiter der Firma, Verantwortliche des Webhosters und ebenso Fans von Charly Davidson den Vorgang. Um 20.20 Uhr waren bereits alle Maßnahmen abgeschlossen, die kriminelle Falschmeldung von der Homepage der Mediaagentur zu entfernen.

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