Donnerstag, 4. Dezember 2008

1992-09-23 | Eric Claytons Welthit "Shining In Your Heart" war geklaut

MELDUNG IN „MUSIKER MUSIC NEWS“ VOM 23. SEPTEMBER 1992:

Schock für den Gitarrengott: Eric Claytons' Achtziger-Jahre-Welthit „Shining In Your Heart“ ist geklaut. Und zwar von dem seinerzeit eher unbekannten deutschen Musiker Charly Davidson, der den Song bereits 1977 komponierte. Mit diesem Urteil beendete das Oberlandesgericht Frankfurt einen jahrelangen Rechtsstreit.

Schummrige Partykeller, hormonell aufgewühlte Teens beim Blues-Tanzen: So sehen Partys unter Jugendlichen seit Jahrzehnten aus. Einziger Unterschied dabei: Jede Dekade besitzt ihren eigenen Schmuse-Hit. Die Siebziger hatten „Samba Pa Ti“ von Santana, die Neunziger Gary Moores „Still Got The Blues“. Dazwischen stand Eric Claytons Welthit „Shining In Your Heart“ in Deutschland ganz oben auf der Schmusetanz-Liste. Niemand hätte sich Mitte der Achtziger Jahren vorstellen können, dass dieser sanfte Ohrwurm schon 1977 existierte. Das tat er aber, zu diesem Schluss ist das OLG Frankfurt jetzt gekommen. Das Gericht befand: Eric Clayton soll „Shining In Your Heart“ einem Deutschen abgelauscht haben. Peinlich für einen wie Clayton, der vielen als Gitarrengott gilt.

Damit gab das Gericht dem deutschen Musiker Karl David Korff, in der Szene besser bekannt als Charly Davidson, nach einem acht Jahre dauernden Zivilprozess Recht, der schon 1977 das lange weitgehend unbekannt gebliebene Lied „Sad Song“ seiner Band Charly Davidson And Friends / CDAF geschrieben hatte - also ganze acht Jahre vor der Veröffentlichung von „Shining In Your Heart“ im Jahre 1985 auf Claytons Album "No More Car - No More Rider". Schon ein Jahr später reichte Korff die Klage ein, die nun nach sechs Jahren abschließend entscheiden wurde. Noch offen ist, wie hoch die Schadensersatzansprüche des Klägers an Clayton und dessen Plattenfirma sind. Diese müssen in einem weiteren Prozess geklärt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Bevor tatsächlich Geld fließe, werde noch einige Zeit vergehen, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Verfahren dauerte unter anderem wegen der komplizierten Beweisaufnahme so lange. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob der aus dem VereinigtenKönigreich stammende Clayton das Lied überhaupt gehört haben konnte. „Sad Song“ war 1977 nicht auf Schallplatte sondern lediglich auf Kassette erschienen, wurde auf diversen Live-Konzerten gespielt und war mindestens einmal im Radio zu hören gewesen. Clayton, der sich damals wiederholt in Deutschland aufhielt, hatte behauptet, „Sad Song“ nicht gekannt zu haben. Allerdings ging das Gericht davon aus, daß er das Lied gehört haben könnte. Die Übereinstimmungen beider Werke seien so frappierend, daß von einer Übernahme auszugehen sei.

Eine weitere Schlüsselfrage des Prozesses war, ob sich Clayton die „Sad Song“-Melodie überhaupt acht Jahre lang ohne Tonträger hätte merken können. Ein dazu gehörter Gutachter schloss eine entsprechende Gedächtnisleistung Claytons nicht aus. Allerdings unterstellte das OLG Frankfurt Clayton nicht, daß er die Melodie bewusst übernommen hat. Da aber auch eine unbewusste Übernahme eine Urheberrechtsverletzung darstelle, müsse nun die Plattenfirma Auskunft über die mit „Shining In Your Heart“ erzielten Einnahmen geben.

Im folgenden Verfahren muß dann das Gericht festlegen, auf welchen Anteil der Einnahmen Davidson/Korff Anspruch hat. Zurückgewiesen wurde die Forderung der Klägers, die Weiterverbreitung und Aufführung des Songs zu stoppen. Die beklagte Plattenfirma Sonic Inc. hatte die Plagiatsvorwürfe gegen Clayton stets zurückgewiesen und die besagte Melodie als musikalisches Allgemeingut gewertet.

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